Pflegeheim Greifenthal in Ehringshausen ist Ihr Partner für die stationäre Pflege in einem komfortablen Pflegeheim.

06449- 245 Steckenmesser 2, 35630 Ehringshausen Mo - So 8.00 - 18.00
Image Alt

Pflege bei Demenz

Pflege bei Demenz

Bewohner/-innen in unserer Einrichtung mit der Diagnose Demenz, leben bei uns gemeinschaftlich.
In täglichen Kleingruppen und Einzelbesuchen, werden die Fähigkeiten und Fertigleiten erkannt und anhand derer die Pflege und Betreuung gestaltet.

Das Wichtigste in Kürze

Die stationäre Pflege eines Demenzpatienten wird meist erst veranlasst, wenn die Angehörigen die häusliche Pflege und Betreuung nicht mehr leisten können. Es gibt verschiedene Wohnformen für Demenzpatienten, z.B. Wohngemeinschaften oder beschützende Stationen. Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten.

Ausgangssituation

Nicht immer ist es Angehörigen möglich, einen Demenzpatienten in der häuslichen Umgebung zu pflegen. Die Pflege ist je nach Ausmaß der Demenzerkrankung sowohl psychisch als auch physisch sehr anstrengend. Sie führt oft zu sozialer Isolation der pflegenden Angehörigen, weil sie den Pflegebedürftigen nicht alleine lassen können und deshalb die Wohnung nur verlassen, wenn die Beaufsichtigung durch Dritte sichergestellt ist.

Ist die Belastung der Pflegepersonen (oft Ehepartner bzw. Kinder) zu groß und kann sie auch nicht durch die Inanspruchnahme von Entlastungsmöglichkeiten ausreichend reduziert werden, ist ein Umzug des Demenzpatienten in eine stationäre Einrichtung, z.B. ein Pflegeheim, notwendig.

Näheres zu Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige unter Demenz > Entlastung Angehöriger und Pflegende Angehörige > Entlastung.

Die Entscheidung für ein Pflegeheim ist für viele Angehörige ein schwerer Schritt, da neben dem schlechten Gewissen, den erkrankten Angehörigen „abzuschieben“, viele Ängste und Fragen im Raum stehen: Wird der Angehörige ausreichend gepflegt? Kann sich das Personal individuell um seine Bedürfnisse kümmern? Wie viel kostet die Unterbringung im Heim? Reicht die Rente dafür aus? Müssen Angehörige zuzahlen? Was bleibt für deren Lebensunterhalt übrig?

Kosten

Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad in der Regel bis zu 2.005 € im Monat für die vollstationäre Pflege. Dies deckt in der Regel höchstens die Kosten für die Pflege und Betreuung, nicht jedoch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sog. Hotelkosten), die Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Die Hotelkosten, die Investitionskosten und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil trägt der Pflegebedürftige selbst (§ 87 SGB XI). Näheres zum Eigenanteil im Pflegeheim unter Vollstationäre Pflege.

Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil nicht selbst zahlen, müssen unterhaltspflichtige Angehörige einen Teil der Kosten übernehmen. Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder seit dem 1.1.2020 jedoch nur für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Näheres unter Unterhaltspflicht.
Können die Unterhaltspflichtigen nicht zahlen, leistet das Sozialamt.

Wahl der Einrichtung

Die Angehörigen sollten sich viel Zeit für die Wahl der geeigneten Einrichtung nehmen und die in Frage kommenden Einrichtungen besichtigen. Im Idealfall ist es möglich einige Stunden auf der in Frage kommenden Station zu bleiben, um die Atmosphäre, den Umgang mit dementen Bewohnern und andere Faktoren mitzuerleben. Es empfiehlt sich schon frühzeitig verschiedene Pflegeheime anzuschauen, da die Wartelisten oft lang sind.

Sozialrechtliche Informationen: Teilstationäre und stationäre Pflege

Nachfolgend Links auf allgemeine sozialrechtliche Informationen zur stationären und teilstationären Pflege:

  • Teilstationäre Pflege: Tages- und Nachtpflege
  • Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege

Umfangreiche Informationen bietet der Ratgeber Pflege, die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung auf einen Blick bietet die Tabelle Pflegeleistungen.

Praxistipp

Die Broschüre „Umzug ins Pflegeheim. Entscheidungshilfen für Angehörige von Menschen mit Demenz“ erhalten Sie für 5 € als gedruckte Broschüre oder für 3 € als PDF unter www.deutsche-alzheimer.de > Publikationen > Broschüren > Umzug ins Pflegeheim.

Wer hilft weiter?

Über entsprechende Angebote informieren örtliche Seniorenberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, wie z.B. die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de, oder andere Anlaufstellen für Demenzpatienten und deren Angehörige. Wertvolle Hinweise über Angebote vor Ort erhalten Angehörige außerdem in Gesprächskreisen oder Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige.

Formen stationärer Einrichtungen

Durch die Zunahme demenzkranker Menschen im Pflegeheim wächst auch das entsprechende Angebot. Neben den klassischen Pflegeheimen gibt es immer mehr alternative Wohnformen, z.B. Wohngemeinschaften für Demenzpatienten. Näheres zu Wohnformen für Demenzkranke unter Demenz > Wohnen. Immer mehr Pflegeheime bieten im Rahmen ihrer Einrichtung spezielle Modelle wie Hausgemeinschaften, gerontopsychiatrische Wohngruppen oder beschützende Stationen. Dort wird mit einem besonderen Betreuungs- und Therapiekonzept auf die Bewohner mit Demenz eingegangen: Die Räume sind hell und übersichtlich gestaltet und das Personal ist auf den Umgang mit verwirrten, desorientierten und aggressiven Patienten geschult. Wenn ein Demenzpatient gegen seinen Willen in einer beschützenden oder geschlossenen Station untergebracht wird, handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme. In der Regel beantragt der gesetzliche Betreuer (Betreuung) eine solche Genehmigung.
Mehr zu Fixierung und sedierenden Medikamenten unter Demenz > Freiheitsentziehende Maßnahmen.